Inhalt - Gemeindeabstimmung
Botschaften
Gemeindewahlen 2012
Der Gemeinderat hat die Gemeindewahlen (Grosser Gemeinderat und Gemeinderat) für die Amtsdauer vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2016 auf den 25. November 2012 festgesetzt.
Proporzwahl für die 40 Mitglieder des Grossen Gemeinderates sowie für die
7 Mitglieder des Gemeinderates
Abgabe der Wahlvorschläge an die Gemeindeschreiberei bis spätestens am 28. September 2012.
Die Wahlvorschläge für den Grossen Gemeinderat und den Gemeinderat sind getrennt einzureichen. Sie dürfen nicht mehr Namen enthalten, als Mitglieder zu wählen sind. Jeder Name darf zweimal auf dem Wahlvorschlag aufgeführt werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens zehn in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten handschriftlich unterzeichnet sein. Die Stimmberechtigten dürfen nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.
Der Wahlvorschlag muss am Kopf zur Unterscheidung von anderen Wahlvorschlägen eine auf seine Herkunft unmissverständlich hinweisende Bezeichnung tragen.
Die Wahlvorschläge müssen Familienname, Vorname, Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse der unterzeichnenden Stimmberechtigten und der Kandidatinnen und Kandidaten enthalten.
Die Gemeindepräsidentin oder der Gemeindepräsident wird bei der Sitzverteilung des Gemeinderats derjenigen Partei bzw. Wählervereinigung angerechnet, der sie oder er angehört oder die sie oder ihn vorgeschlagen hat. Wenn sie oder er nicht als Mitglied des Gemeinderates gewählt ist, scheidet die oder der im Proporz gewählte Kandidatin oder Kandidat dieser Partei bzw. Wählervereinigung, die oder der am wenigsten Stimmen erzielte, aus.
Verbot der mehrfachen Kandidatur (Art. 41 Regl. politische Rechte)
Eine Person darf für das gleiche Organ nur auf einem Wahlvorschlag stehen. Steht sie auf mehreren, so hat sie sich zu entscheiden.
Frist: 5. Oktober 2012
Rückzug der Kandidatur (Art. 44 Regl. politische Rechte)
Frist: 5. Oktober 2012
Behebung von Mängeln an den Wahlvorschlägen (Art. 42 Regl. politische Rechte)
Frist: 12. Oktober 2012
Einreichen von Ersatzvorschlägen (Art. 45 Regl. politische Rechte)
Frist: 12. Oktober 2012
Mitteilung betreffend Listenverbindung (Art. 50 Regl. politische Rechte)
Es ist eine übereinstimmende schriftliche Erklärung der Listenvertreter abzugeben.
Frist: 12. Oktober 2012
Die Frist für schriftliche Eingaben und Erklärungen ist eingehalten, wenn diese spätestens am letzten Tag der jeweiligen Frist bis 17.00 Uhr der Gemeindeschreiberei oder bis 24.00 Uhr der Post (Datum des Poststempels) übergeben worden sind.
Muri bei Bern, 7. Februar 2012
GEMEINDESCHREIBEREI MURI BEI BERN
