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Politik

Auf 1. Januar 1973 ist der 40 Mitglieder zählende Grosse Gemeinderat (Legislative) eingeführt worden. Am 23. Oktober 2012 fand die 348. Sitzung des Parlamentes statt.

Der Gemeinderat als Exekutivorgan besteht aus dem hauptamtlichen Gemeindepräsidenten und 6 nebenamtlich tätigen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten.

Die Kompetenzen des Grossen Gemeinderates sind in Art. 34 - 39, diejenigen des Gemeinderates in den Art. 42 - 48 der Gemeindeordnung geregelt.

In den 9 ständigen Kommissionen gemäss Gemeindeordnung leisten insgesamt 62 Mitglieder wertvolle politische Arbeit. In nicht ständigen Kommissionen, Ausschüssen und ad hoc-Kommissionen stellen weitere interessierte Gemeindebürgerinnen und -bürger ihr Wissen und ihr Engagement der Gemeinde zur Verfügung.