Inhalt - Geringfügige Änderung "ZPP Gemeindehaus" nach Art. 122 Abs. 8 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

  • Juli 20, 2022

Geringfügige Änderung "ZPP Gemeindehaus" nach Art. 122 Abs. 8 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV)

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Muri b. Bern hat die vorerwähnte geringfügige Änderung am 16. Mai 2022 beschlossen.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert der Frist von 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung (Abteilung Orts- und Regionalplanung) Nydeggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können auf der Gemeindeverwaltung eingesehen werden.

Gemeinde Muri b. Bern, den 19. Juli 2022
der Gemeinderat

Gemeinde Muri b. Bern