Inhalt - Öffentliche Bekanntmachung

  • Februar 23, 2022

Öffentliche Bekanntmachung

Geringfügige Änderung der Zone mit Planungspflicht (ZPP) Rütibühl-Süd nach Art. 122 Abs. 1-3 BauV

Beschluss des Gemeinderats / Bekanntmachung nach Art. 122 Abs. 8 BauV

Der Gemeinderat von Muri bei Bern hat am 07. Februar 2022 beschlossen, die ZPP Rütibühl-Süd im Verfahren nach Artikel 122 Abs. 1-3 der Bauverordnung vom 6. März 1985 geringfügig zu ändern. Gestützt auf Artikel 122 Absatz 8 BauV macht der Gemeinderat diesen Beschluss hiermit öffentlich bekannt.

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, Abteilung Orts- und Regionalplanung, Nydegggasse 11/13, 3011 Bern, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.

Die Unterlagen können während dieser Zeit auf der Gemeindeverwaltung Muri bei Bern sowie auf unserer Homepage eingesehen werden.

Muri bei Bern, 16. Februar 2022
Der Gemeinderat