Inhalt - Baubewilligungsverfahren - eBau
- Februar 04, 2022
Baubewilligungsverfahren - eBau
Am 1. März 2022 tritt die Gesetzgebung zum elektronischen Baubewilligungsverfahren (eBau) in Kraft. Mit eBau steht seit 2019 eine zentrale elektronische Lösung des Kantons zur Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens zur Verfügung. Ab 1. März 2022 ist für die Einreichung von Baugesuchen eBau obligatorisch. Ab diesem Datum können Baugesuche und alle weiteren Gesuche des Baubewilligungsverfahrens (inkl. Meldeverfahren von Solaranlagen), für welche nicht bereits vorher das Verfahren eröffnet wurde, nur noch im eBau, also elektronisch eingereicht werden.
In der kantonalen Softwarelösung eBau können die Gesuchsformulare einfach elektronisch ausgefüllt, die zugehörigen Pläne hochgeladen und der Gemeinde übermittelt werden. Die ausgedruckten und unterzeichneten Baugesuchsformulare sind bis auf Weiteres zusammen mit den unterzeichneten Bauplänen im Doppel in Papierform bei der Bauverwaltung einzureichen. Sollten Sie noch Fragen haben können Sie sich an die Bauverwaltung wenden.
BAUVERWALTUNG MURI BEI BERN