Inhalt - Ortsplanungsstrategie 2013+, 3. Paket Nutzungsplanungsteilrevision
- Januar 13, 2021
Ortsplanungsstrategie 2013+, 3. Paket Nutzungsplanungsteilrevision
Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat die von der Stimmbevölkerung am 9. Februar 2020 beschlossene Teilrevision der Ortsplanung Muri bei Bern umfassend fünf Einzelmassnahmen in Anwendung von Art. 61 Baugesetz vom 9. Juni 1985 mit Datum vom 10. Dezember 2020 genehmigt:
- Zone mit Planungspflicht (ZPP) "Turbenweg"
- Zone mit Planungspflicht (ZPP) "Schürmattstrasse"
- Anpassungen Baureglement und Zonenplan im Rahmen der Umsetzung der kantonalen Verordnung über die Begriffe und Messweisen im Bauwesen (BMBV)
- Revision Baulinienpläne
- Digitaler Zonenplan
Die Teilrevision mit den bezeichneten fünf Änderungen an der baurechtlichen Grundordnung tritt vorbehältlich allfälliger Beschwerden am 14. Januar 2021 in Kraft.
Die Unterlagen stehen bei der Gemeindeverwaltung, beim Regierungsstatthalteramt Bern Mittelland und beim Amt für Gemeinden und Raumordnung, zur Einsichtnahme offen.
Bauverwaltung Muri bei Bern, 13. Januar 2021