Inhalt - Hundetaxe 2020
- Juli 03, 2020
Hundetaxe 2020
Taxpflichtig sind Hundehaltende mit Wohnsitz in der Gemeinde Muri bei Bern, deren Hund am Stichtag 1. August 2020 über 6 Monate alt ist. Die Hundetaxe von CHF 100.00 pro Hund wird im September in Rechnung gestellt. Gemeinnützige Hunde werden auf Gesuch hin von der Hundetaxe befreit. Anmeldungen von Hunden (Zuzug Hundehaltende in die Gemeinde, Anschaffung eines Hundes) und Abmeldungen von Hunden (Hundehalterwechsel, Wegzug Hundehaltende aus der Gemeinde, Tod des Hundes) nimmt unser Steuersekretariat entgegen oder können via Online-Schalter der Gemeinde gemeldet werden.
Alle Hunde in der Schweiz müssen mit einem Mikrochip gekennzeichnet und bei der zentralen nationalen Hundedatenbank AMICUS registriert sein. Zur Erfüllung der Mikrochippflicht für Hundehaltende ist ein in der Schweiz tätiger Tierarzt zuständig, der dann die einschlägigen Hundedaten an AMICUS meldet anhand der erforderlichen Personen-ID-Nummer, die Hundehaltende von der Gemeinde aus dem AMICUS erhalten. Nach Registrierung des Hundes im AMICUS besteht für Hundehaltende zur Abmeldung von Hunden eine Meldepflicht gegenüber der Gemeinde, welche die entsprechenden Änderungen auch im AMICUS vornimmt (AMICUS-Helpdesk, Identitas AG, Stauffacherstrasse 130A, 3014 Bern, Telefon 0848 777 100, info@anti-clutteramicus.ch, www.amicus.ch).
Die frühere Pflicht zur Tollwutimpfung von Hunden ist aufgehoben. Laut Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) ist die Schweiz seit 1998 amtlich anerkannt frei von Tollwut. Bei Reisen ins Ausland ist eine gültige Tollwutimpfung jedoch allenfalls erforderlich. Infos unter kant. Veterinärdienst.
Das Hundekurs-Obligatorium für Hundehaltende wurde im Kanton Bern per 01.01.2017 abgeschafft. Freiwillige Kurse sind nach wie vor sinnvoll. Infos unter Haustiere.
Alle Informationen finden Sie auf unserer Webseite Hundetaxe.
Wir erteilen Ihnen gerne nähere Auskünfte unter Tel. 031 950 54 54.
Steuersekretariat Muri bei Bern