Inhalt - Aufruf zu fehlender Planakte (Art. 66 des kantonalen Baugesetzes)

  • November 06, 2019

Aufruf zu fehlender Planakte (Art. 66 des kantonalen Baugesetzes)

Im Zusammenhang mit der Einführung des Katasters der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbe-schränkungen (ÖREB-Kataster) hat die Gemeinde das Fehlen einer rechtskräftigen Änderung der UeO Lehmgrube festgestellt.


Fehlende Planakte

-    Änderung der UeO Lehmgrube, genehmigt 24.12.1998

 
Die Bauverwaltung Muri, Thunstrasse 74, 3074 Muri, Telefon 031 950 54 72, bittet die Bevölker--ung, Hinweise und Unterlagen zu dieser Planakte bis am 19. Dezember 2019 mit dem Vermerk: fehlende Baulinienpläne einzureichen. Allfällig eingegangene Unterlagen werden geprüft und im Rahmen des Nutzungsplanverfahrens - Paket 3 berücksichtigt.


Muri bei Bern, 6. November 2019

Bauverwaltung Muri