Inhalt - Datenschutz
- Januar 18, 2012
Datenschutz
Die Gemeindeschreiberei führt nach den Bestimmungen des kantonalen Datenschutzgesetzes ein Register der Datensammlungen. Das Register kann bei der Gemeindeschreiberei eingesehen werden.
Die Geschäftsprüfungskommission übt die Aufsicht über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz durch die Verwaltung aus.
Jedermann kann von der Gemeinde verlangen, dass sie seine Daten für Listenauskünfte sperrt. Der Nachweis eines schützenswerten Interesses ist nicht erforderlich (Art. 3 Datenschutzreglement).
Schriftliche Begehren sind an die Gemeindeschreiberei, Thunstrasse 74, 3074 Muri bei Bern, zu richten. Ein entsprechendes Formular finden Sie unter www.muri-guemligen.ch / Verwaltung / Gemeindeschreiberei / Einwohnerdienste oder im Online-Schalter unter "Download".
Muri bei Bern, 17. Januar 2012
GEMEINDESCHREIBEREI
