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Schulen
Schülerinnen- und Schülereinschreibung 2012
Jedes Kind, das zwischen dem 1. Mai 2005 und dem 30. April 2006 geboren wurde, ist ab Spätsommer 2012 schulpflichtig. Alle diese Kinder sind bis spätestens
Donnerstag, 1. März 2012
anzumelden, auch wenn noch eine „Schulreifeabklärung“ hängig sein sollte.
Kinder, bei denen eine zusätzliche Abklärung durch eine Fachinstanz gefragt ist, sind
bis Donnerstag, 1. März 2012 auf der Erziehungsberatungsstelle Bern, in der Regel über die Lehrperson des Kindergartens, anzumelden.
Kinder, welche keinen Kindergarten besucht haben und zurückgestellt werden wollen, müssen durch die Eltern ebenfalls bis Donnerstag, 1. März 2012 auf der Erziehungsberatungsstelle Bern (Tel 031 633 41 41) zu einer Abklärung angemeldet werden.
Gesuche um Rückstellung sind mit einem Bericht der Erziehungsberatungsstelle oder dem Kinder- und Jugendpsychiatrischen Dienst bis Montag, 30. April 2012 der Schulverwaltung Muri bei Bern zuzustellen.
Bei Vorliegen besonderer Verhältnisse kann die Schulleitung, gestützt auf Bericht und Antrag einer Erziehungsberatungsstelle, welche nach Antragstellung die Schulbereitschaft abklären wird, einen früheren Eintritt gestatten. Zu diesem Zweck ist der Schulverwaltung, Thunstrasse 74, 3074 Muri bei Bern, zuhanden der Schulleitung ein begründetes Gesuch bis spätestens 1. März 2012 einzureichen.
Die Einschreibung erfolgt auf schriftlichem Weg. Den in der Gemeinde Muri bei Bern angemeldeten Familien wurde das Anmeldeformular direkt zugestellt. Nicht meldepflichtige Familien (Diplomaten) werden gebeten, sich ebenfalls bis 1. März 2012 telefonisch mit der Schulverwaltung, Telefon 031 950 54 54, in Verbindung zu setzen, um ihr Kind anzumelden.
