Auf 1. Januar 1973 ist der 40 Mitglieder zählende Grosse Gemeinderat (Legislative) eingeführt worden. Am 22. November 2005 fand die 300. Sitzung des Grossen Gemeinderates statt.
Der Gemeinderat als Exekutivorgan besteht aus dem hauptamtlichen Gemeindepräsidenten und 6 nebenamtlich tätigen Gemeinderätinnen und Gemeinderäten.
Die Kompetenzen des Grossen Gemeinderates sind in Art. 34 - 39, diejenigen des Gemeinderates in den Art. 42 - 48 der Gemeindeordnung geregelt.
In den 11 ständigen Kommissionen gemäss Gemeindeordnung leisten insgesamt 81 Mitglieder wertvolle politische Arbeit. In nicht ständigen Kommissionen, Ausschüssen und ad hoc-Kommissionen stellen weitere interessierte Gemeindebürgerinnen und -bürger ihr Wissen und ihr Engagement der Gemeinde zur Verfügung.
