Zuständig für die Gemeinden Muri bei Bern und Allmendingen
Eine vormundschaftliche Massnahme ist eine gesetzlich abgestützte Hilfestellung der Behörde und wird errichtet:
- Wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist und geeignete Massnahmen zum Schutz des Kindes getroffen werden müssen.
- Wenn eine erwachsene Person infolge Unerfahrenheit, Altersschwäche oder anderer Gebrechen ihre Angelegenheiten selber nicht (mehr) besorgen kann und Hilfe benötigt.
Für Kinder
- Erziehungsbeistandschaften zum Schutz der Kinder und zur Beratung der Eltern
- Vormundschaften bei Kindern ohne Eltern
- Obhutsentzug oder Entzug der elterlichen Sorge im Rahmen von Kindesschutzmassnahmen
- Vermittlung in Besuchsrechtsfragen
- Vaterschafts- und Unterhaltsregelungen
- Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Für Erwachsene
- Vormundschaftliche Hilfestellungen: Vormundschaften, Beiratschaften und Beistandschaften
- Persönliche Betreuung und Beratung
- Interessenvertretung gegenüber Dritten
- Regelung finanzieller Angelegenheiten
- Allenfalls Platzierung in eine geeignete Einrichtung
