Gemeinde Muri bei Bern

Thunstrasse 74

3074 Muri bei Bern

 

Telefon 031 950 54 54

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Zuständig für die Gemeinden Muri bei Bern und Allmendingen

 

Eine vormundschaftliche Massnahme ist eine gesetzlich abgestützte Hilfestellung der Behörde und wird errichtet:

  • Wenn das Wohl eines Kindes gefährdet ist und geeignete Massnahmen zum Schutz des Kindes getroffen werden müssen.
  • Wenn eine erwachsene Person infolge Unerfahrenheit, Altersschwäche oder anderer Gebrechen ihre Angelegenheiten selber nicht (mehr) besorgen kann und Hilfe benötigt.

 

Für Kinder

  • Erziehungsbeistandschaften zum Schutz der Kinder und zur Beratung der Eltern
  • Vormundschaften bei Kindern ohne Eltern
  • Obhutsentzug oder Entzug der elterlichen Sorge im Rahmen von Kindesschutzmassnahmen
  • Vermittlung in Besuchsrechtsfragen
  • Vaterschafts- und Unterhaltsregelungen 
  • Regelung der gemeinsamen elterlichen Sorge

 

Für Erwachsene

  • Vormundschaftliche Hilfestellungen: Vormundschaften, Beiratschaften und Beistandschaften
  • Persönliche Betreuung und Beratung
  • Interessenvertretung gegenüber Dritten
  • Regelung finanzieller Angelegenheiten
  • Allenfalls Platzierung in eine geeignete Einrichtung


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Amtsvormundschaft


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Amtsvormundschaft / Vormundschaftsverwaltung