Der Voranschlag ist Ausdruck der finanzpolitischen Zielsetzung im laufenden Jahr und erfüllt ausserdem eine rechtliche Funktion. Im Unterschied etwa zum Finanzplan sind die Zahlen des Voranschlages, die detailliert auf Stufe des einzelnen Kontos aufgestellt werden, rechtlich verbindlich und Abweichungen davon müssen formell beschlossen und dem Parlament zur Kenntnis gebracht werden.
Voranschlag 2010
Genehmigung Voranschlag, Gemeindesteuersatz, Liegenschaftssteuer, Feuerwehrpflichtersatzabgabe, Hundetaxe für das Jahr 2010
(Botschaft an GGR)
Voranschlag 2009
Genehmigung Voranschlag, Gemeindesteuersatz, Liegenschaftssteuer, Feuerwehrpflichtersatzabgabe, Hundetaxe für das Jahr 2009
(Botschaft an GGR)
