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Zonenplan 94, Parzelle 858, Hintere Dorfgasse Geringfügige Änderung gemäss Art. 122 BauV
Der Gemeinderat von Muri bei Bern legt gestützt auf Artikel 60 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 vom 24. März 2010 bis am 23.... |
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Im Jahr 2009 hat die Gemeinde Muri bei Bern zum dritten Mal einen Betrag von CHF 20'000.00 aufgewendet, um bei der Reparatur der prekären kommunalen Infrastruktur in Dörfern der Republik Moldau mitzuhelfen. Gestützt auf die... |
