Die Dienststelle Umweltschutz vollzieht die Umweltschutzgesetzgebung (von Bund, Kanton und Gemeinde) auf kommunaler Ebene. Nebst dem Gesetzesvollzug steht die Auskunftsgebung und Beratung der Bevölkerung im Vordergrund. Dies im Wesentlichen zu den nachfolgenden Bereichen:
Im Weiteren werden Anträge und Stellungnahmen zuhanden der Umweltschutzkommission, bzw. des Gemeinderates ausgearbeitet, bzw. deren Beschlüsse umgesetzt.
